Hinweise zur Rezeptbestellung

Um Wartezeiten zu reduzieren, können Sie Rezepte bei uns gerne telefonisch oder online bestellen.


Dies gilt allerdings nur für:

  1. Folgerezepte für Ihre Dauermedikation, die für Sie durch uns bereits verordnet wurde;
  2. Folgeverordnungen für Fußpflege, die für Sie durch uns bereits verordnet wurde.

Die gewünschten Dokumente können spätestens am zweiten Werktag nach Bestellung in der Praxis abgeholt werden.

Die Abholung kann nur durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Bitte denken Sie daran, die neuen Rezepte rechtzeitig zu bestellen, bevor Ihre Medikamente oder Verordnungen aufgebraucht sind.


Gerne lassen wir Ihnen die gewünschten Dokumente per Post zukommen. Hinterlegen Sie hierzu bei uns einfach das entsprechende Porto oder adressierte und frankierte Rückumschläge.

Damit wir die Rezepte und Verordnungen ausstellen können, muss im selben Quartal Ihre Krankenversicherungskarte bei uns eingelesen werden. Legen Sie uns diese daher spätestens bei der Abholung des angeforderten Dokuments vor.

Für Neuverordnungen von Medikamenten oder von Fußpflege ist immer ein ärztlicher Kontakt erforderlich. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin in der Sprechstunde.